Von Irmgard Merkt (2013 / 2012)
Ausbildung für inklusive Kulturelle Bildung
Menschen mit Behinderung haben in der Bundesrepublik das Recht auf gesellschaftliche Inklusion, das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben und auf Kulturelle Bildung. Zentrale Bezugstexte sind das Sozialgesetzbuch IX von 2001 und die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 vom Bundestag ratifiziert wurde. § 55 des SGB IX regelt die „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“.