Von Max Fuchs (2013 / 2012)
Kunstfreiheit und Kunstautonomie – Facetten einer komplexen Leitformel
Eigentlich dürfte es kein Problem bei der Betrachtung des Zusammenhangs von Kunst und Freiheit geben. Denn Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes (GG) lautet lapidar: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“. In der Auslegung dieses Artikels versteht man diesen nicht bloß als klassisches Abwehrrecht, das das bürgerliche Individuum gegen willkürliche Eingriffe des Staates schützt, so wie es das ursprüngliche Anliegen der Grund- und Menschenrechte in der Geschichte war.