Kulturelle Globalisierung

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von Olaf Zimmermann

Erscheinungsjahr: 2013/2012

Spätestens seit der Ratifizierung der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ im Jahr 2005 ist das Thema Globalisierung in der Kulturpolitik und mithin auch in der Kulturellen Bildung angekommen. Bereits Ende der 1990er Jahre zeichnete sich bei den GATS-­Verhandlungen (Generell Agreement on Trade in Services) der Welthandelsorganisation (WTO) ab, dass Kultur­- und Mediendienstleistungen von großem ökonomischen Interesse sind und daher insbesondere die USA, aber auch aufstrebende Länder wie Indien oder Südkorea ein großes Interesse an der Liberalisierung in diesem Feld haben. Unternehmen aus diesen Ländern streben auf die europäischen Märkte, so auch den deutschen. Sie wollen nicht nur ihre Produkte und Dienstleistungen hier absetzen, sondern ebenso an Fördergeldern partizipieren wie die vergleichbaren deutschen Anbieter. Nicht zuletzt alarmiert durch den öffentlich­-rechtlichen Rundfunk, der in Deutschland durch seine Gebührenfinanzierung privilegiert ist, hat der Deutsche Kulturrat als erster Alarm geschlagen und auf die möglichen Auswirkungen einer Liberalisierung für den Kultur-­ und Bildungssektor hingewiesen.

Musik und Buch im Mittelpunkt der GATS-Verhandlungen 2000

Im Januar 2001 wurde die „Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den GATS-­2000­-Ver­handlungen der WTO über bestimmte audiovisuelle Dienstleistungen und über Kulturdienst­leistungen“ verabschiedet. In dieser Stellungnahme wurde die Bedeutung der öffentlichen Kultur- und Bildungsfinanzierung für das kulturelle Leben und die Landschaft der Kulturellen Bildung mit Nachdruck unterstrichen. Da im Jahr 2000 der Musik- und der Buchmarkt einen Verhandlungsschwerpunkt bei den GATS-­Verhandlungen spielen sollte, wurde unterstrichen, dass in diesem Sektor den regionalen Märkten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Denn in diesen regionalen Märkten werden junge KünstlerInnen entdeckt und gefördert.

Appell an Europa zu GATS-Verhandlungen im Jahr 2003

Zu der weiteren Verhandlungsrunde der GATS­-Verhandlungen 2000 , die im Jahr 2003 in Cancún stattfand, hat der Deutsche Kulturrat sich erneut positioniert. In der „Resolution des Deutschen Kulturrates zu den GATS-­2000 Verhandlungen der WTO über bestimmte audiovisuelle Dienst­leistungen und über Kulturdienstleistungen vom 31.01.2003“ formuliert der Deutsche Kulturrat: „Museen, Bibliotheken, Theater und Orchester werden in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich gefördert. Die öffentliche Kulturförderung ermöglicht, dass die Einrichtungen ohne den Blick auf höchstmögliche wirtschaftliche Erträge ein breites qualitatives Repertoire an Kulturgut erwerben und vermitteln können. Bibliotheken zählen zu den öffentlichen Gütern. Sie sind einzigartige soziale Einrichtungen, die sich der Aufgabe widmen, die Allgemeinheit mit einem möglichst breiten Spektrum an Informationen und Ideen zu versorgen, unabhängig vom Alter, Religion, physischer und psychischer Gesundheit, sozialem Status, Rasse, Geschlecht oder Sprache. Der freie Zugang zur Information ermöglicht eine breite Partizipation an der Gesellschaft. Dies alles könnte durch zu weitgehende Liberalisierungsverpflichtungen in Frage gestellt werden.“

Er verdeutlicht damit einmal mehr, dass öffentliche Kultureinrichtungen eine wichtige Aufgabe für die Bewahrung und Präsentation von Kultur sowie für die Erforschung und Ver­mittlung von Kultur haben. Es wird unterstrichen, dass Kultureinrichtungen in besonderem Maße verpflichtet sind, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Kulturelle Bildung schafft Zugang zu kultureller Teilhabe (siehe Rainer Treptow „Kulturelle Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche“).

In seinen Stellungnahmen und Resolutionen zu den GATS­-Verhandlungen machte sich der Deutsche Kulturrat dafür stark, dass öffentliche Kultureinrichtungen sowie Einrichtungen der Kulturellen Bildung nicht in die rein ökonomisch orientierten Verhandlungen einbezogen werden. Sie sollten, gleichwohl sie Dienstleistungen erbringen, ihren Sonderstatus erhalten, damit ihre öffentliche Förderung nicht gefährdet wird.

Debatten auf UNESCO-Ebene

Parallel zu den Diskussionen im Rahmen der GATS­-Verhandlungen fanden die Diskussionen zu einer UNESCO-­Konvention Kulturelle Vielfalt statt. Die UNESCO erfuhr in diesem Rahmen eine beträchtliche Aufwertung. Sie war nicht mehr nur die Weltorganisation, die Appelle zum Schutz von Kultur verabschiedet, sondern ihr wurde eine Rolle als Gegenspieler zur Welthan­delsorganisation zugewiesen.

Entsprechend euphorisch wurde der gesamte Erarbeitungsprozess der Konvention Kul­turelle Vielfalt auch in Deutschland begleitet. Das latent vorhandene Misstrauen gegenüber weltweit agierenden Konzernen, speziell US­-amerikanischen, fand ein Ventil in der Konvention Kulturelle Vielfalt, der fast schon eine Heilserwartung beigemessen wurde.

Ernüchterung

Sieben Jahre nach Erarbeitung und fünf Jahre nach der Ratifizierung der Konvention Kulturelle Vielfalt stellt sich im Jahr 2012 Ernüchterung, wenn nicht Enttäuschung ein. Festzuhalten ist zunächst, dass die GATS-­Verhandlungen immer noch laufen. In zunehmendem Maße werden plurilaterale Abkommen, also Abkommen verschiedener Staaten untereinander geschlossen, um den Handel mit Dienstleistungen passgenauer zu liberalisieren. Ob das erwartete große Abkommen tatsächlich unterzeichnet werden kann, ist derzeit offen, zu unterschiedlich sind die Interessen der verschiedenen Staaten oder auch Handelszusammenschlüsse von Staaten.

Mit dem Zusammenschluss der wachstumsstarken Staaten Brasilien, Russland, Indi­en, China und Südafrika als BRICS­-Staaten haben sich die globalen Gewichte einmal mehr verschoben. Es handelt sich hierbei um Staaten, die angesichts ihres Wachstums und ihrer weltwirtschaftlichen Bedeutung kaum mehr als Schwellenländer bezeichnet werden können. Sie beanspruchen selbstbewusst eine entsprechende Berücksichtigung bei internationalen Verhandlungen und Abkommen, so dass sie ein noch stärkeres Mitspracherecht bei den GATS­-Verhandlungen und einen entsprechenden Marktzugang zu den etablierten Industriestaaten einfordern werden, als es noch im ersten Jahrzehnt des 21. Jh.s der Fall war.

Zur Umsetzung der Konvention Kulturelle Vielfalt legten im Frühjahr 2012 insgesamt 90 Unterzeichnerstaaten ihren Staatenbericht vor. Für Deutschland lässt sich sagen, dass die Wirkung der Konvention Kulturelle Vielfalt vor allem in der Schärfung des Bewusstseins liegt.

Die kulturelle Vielfalt in Deutschland, die Vielzahl der Kultureinrichtungen, die Vielfältigkeit der gewachsenen und der neu hinzugekommenen Ausdrucksformen, dies alles ist stärker in das Bewusstsein gerückt worden. Speziell die interkulturelle Bildung, das Nachdenken über die kulturelle Partizipation von MigrantInnen, die kulturelle Öffnung von Kultureinrichtungen und Institutionen der Kulturellen Bildung haben einen höheren Stellenwert gewonnen (siehe Susanne Keuchel/Ernst Wagner „Poly-, Inter-­ und Transkulturalität“).

Manchmal wird darüber hinaus die Konvention Kulturelle Vielfalt als Argumentationshilfe genutzt, um Kultureinrichtungen oder Einrichtungen der Kulturellen Bildung vor dem Aus zu retten. Weder musste aber bislang auf die Konvention Kulturelle Bildung zurückgegriffen werden, um ausländischen Kulturdienstleistern Subventionen zu verwehren, noch hat sie tatsächlich eine kulturwirtschaftliche Wirkung bislang in Deutschland entfaltet.

Globalisierung schreitet voran

Nichtsdestotrotz schreitet auch im Kulturbereich die Globalisierung voran. Dabei ist ein wesentliches Movens die Digitalisierung. Kulturelle Globalisierung heißt natürlich auch, dass Kunst aus anderen Staaten, anderen Erdteilen, anderen Kulturen in Deutschland gezeigt, rezipiert oder gekauft wird. Kulturelle Globalisierung bedeutet selbstverständlich auch, dass deutsche KünstlerInnen im Ausland präsent sind und ihre Werke dort eine entsprechende Wertschätzung durch Aufführung oder Kauf erfahren. Dieser Kulturaustausch hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht zuletzt durch schnelle Reisewege, den Fall des eisernen Vorhangs und anderes weiter verstärkt. Die eigentliche Veränderung mit massiven Auswirkungen auf die Kulturrezeption, Kulturvermittlung und Kulturelle Bildung ist die Digitalisierung.

In Bruchteilen von Minuten können Daten, also Musik, Filme, Texte, Bilder, um die ganze Welt geschickt werden. Wer eine virtuelle Runde in einem Museum drehen möchte, braucht einen leistungsfähigen Computer und ein schnellen Zugang zum Internet. Wo dieser Computer steht, ist letztlich egal. Entscheidend ist die Infrastruktur an Strom und Telefonleitungen. Social media wie facebook oder twitter finden einen regen Zuspruch gerade bei jüngeren Menschen, und wer sich nicht beteiligt, gilt schnell als von gestern.

Diese kulturelle Globalisierung verändert die Kulturrezeption. Wurde zu Beginn des GATS­-Prozesses noch energisch an das internationale Abkommen zu Urheber-­ und Patentrechten, das TRIPS­-Abkommen (Trade­-Related Aspects of Intellectual Property Rights), erinnert und dessen Einhaltung angemahnt, geht es nunmehr darum, zu verdeutlichen, dass Kulturpro­duktion Arbeit ist und daher die UrheberInnen künstlerischer Werke zum einen das unverbrüchli­che Recht haben, selbst darüber zu entscheiden, ob ein Werk veröffentlicht oder verändert werden kann. Dass also das Urheberpersönlichkeitsrecht von herausragender Bedeutung für den Schöpfer ist. Zum anderen geht es darum, dass die UrheberInnen einen wirtschaftlichen Ertrag aus der Verwertung ihrer Rechte ziehen können (Verwertungsrecht). Dabei muss es jedem Urheber selbst überlassen bleiben, ob er mit einem Verwerter, wie einem Verlag, einer Plattenfirma oder einem Filmproduzenten zusammenarbeitet oder nicht.

Die entscheidende Herausforderung der kulturellen Globalisierung ist derzeit, das Be­wusstsein für den Wert der Kreativität zu schärfen. Gerade der Kulturellen Bildung kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu. Kulturelle Bildung sollte Respekt vor der künstleri­schen Schöpfung vermitteln. In der unmittelbaren Auseinandersetzung mit Kunst kann durch Kulturelle Bildung erlernt werden, was schöpferische Tätigkeit bedeutet.

Die Gewichte in der Welt verschieben sich. Die aufstrebenden BRICS­-Staaten sind nur ein Beispiel dafür, dass Europa in der Welt eine neue Rolle einnehmen wird. Gekennzeichnet vom demografischen Wandel, reich an kulturellem Erbe, innovativ in avantgardistischer Kunst, ideenreich in der Vermittlung von Kunst, kann Europa angesichts der kulturellen Globalisierung eine wichtige Rolle spielen und ein Kontinent der Impulse sein. Dafür ist es aber erforderlich, dass die materialisierten Ideen einen angemessenen Schutz erfahren. Der Kulturellen Bildung kommen hierbei ein herausragender Stellenwert zu.

Anmerkungen

Dieser Text wurde erstmals im Handbuch Kulturelle Bildung (Hrsg. Bockhorst/ Reinwand/ Zacharias, 2012, München: kopaed) veröffentlicht.

Zitieren

Gerne dürfen Sie aus diesem Artikel zitieren. Folgende Angaben sind zusammenhängend mit dem Zitat zu nennen:

Olaf Zimmermann (2013/2012): Kulturelle Globalisierung. In: KULTURELLE BILDUNG ONLINE: https://kubi-online.de/index.php/artikel/kulturelle-globalisierung (letzter Zugriff am 15.01.2022).

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Dieser Artikel wurde dauerhaft referenzier- und zitierbar gesichert unter https://doi.org/10.25529/92552.96.

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