Ein Leitbild für das Berufsfeld der Tanzpädagogik?
Abstract
Dieser Diskussionsbeitrag befasst sich mit den Strukturen der tanzpädagogischen Aus- und Weiterbildung und nimmt dabei auch die nicht zuletzt aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und des erweiterten Spektrums von Zielgruppen enorm ausdifferenzierten Tätigkeitsfelder von Tanzpädagog*innen in den Blick. Es werden grundsätzliche Überlegungen zu einem tanzpädagogischen Berufsleitbild vorgestellt und weitere Maßnahmen vorgeschlagen, um die Professionalisierung und Anerkennung des Tanzpädagog*innen-Berufs zu stärken. Diese sollen dazu dienen, die Akteur*innen und Träger von tanzpädagogischen Qualifizierungsangeboten in ihren Bemühungen um eine qualitätsvolle, den zeitgemäßen Anforderungen entsprechende innovative Lehre zu unterstützen und innovative Formate der Weiterbildung sowohl für künstlerische als auch für pädagogische Fachkräfte weiterzuentwickeln.
Zum Entstehungshintergrund
„Qualität sichern – Transparenz schaffen – Qualifizierung stärken“ – unter diesen Zielsetzungen hatte zuletzt eine Arbeitsgruppe des Dachverbandes Tanz Deutschland Fragen der Qualifizierung von Tanzpädagog*innen, der Ausdifferenzierung der tanzpädagogischen Tätigkeitsfelder und der ggf. wünschenswerten Professionalisierungsstrategien erörtert. Diskutiert wurden vor allem die Fragen, ob und wie Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung und innovativen Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung geschaffen und eine Verbesserung der gesellschaftlichen Anerkennung des tanzpädagogischen Berufs erreicht werden könnten. Jene liegen in den Schnittpunkten zwischen Bildung und Kunst sowie Gesundheit und Freizeitgestaltung. Es zeigte sich, dass aufgrund der strukturellen Heterogenität allgemeingültige Programme zur Qualitätssicherung oder Maßnahmen zur Professionalisierung – z.B. über verbindliche Zugangskriterien für bestimmte Arbeitsfelder oder Fortbildungsverpflichtungen – im komplexen und äußerst vielgestaltigen Berufsfeld der Tanzpädagogik kaum realisierbar sind. Dennoch ist aber die Frage nach der Sicherung und Gewährleistung von Qualität in der Tanzvermittlung in allen Arbeitsfeldern der Tanzpädagogik virulent. Vor diesem Hintergrund hatte es sich die Arbeitsgruppe zur Aufgabe gemacht, die kennzeichnenden Aspekte des Berufsfeldes und die Qualität von Tanzvermittlung sowie berufliche Eigenschaften und Fähigkeiten von Tanzpädagog*innen darzulegen. Damit sollte die Spannbreite der beruflichen Aufgabenfelder erfasst und die Herausforderungen und Potenziale einer qualitätsvollen Tanzvermittlung und Tanzerziehung in der Öffentlichkeit stärker bewusst gemacht werden, mit dem Ziel, dem Tanzpädagogen-Beruf mehr Geltung und gesellschaftliche Anerkennung zuteilwerden zu lassen und ihn nicht zuletzt besser schützen zu können. In diesem Arbeitszusammenhang ist diese erste Skizze zu einem Berufsleitbild für Tanzpädagog*innen entstanden, in dem sowohl elementare Kompetenzfelder als auch ethische und pädagogische Grundhaltungen benannt wurden (vgl. Fleischle-Braun/Kessel 2018).
Wir verstehen unseren Beitrag als eine Anregung, den fachlichen Diskurs über Professionalisierungs- und Qualifizierungsfragen anzuregen. Das hier thematisierte tanzpädagogische Leitbild wurde im Wesentlichen in Rückkoppelung mit KollegInnen der Gesellschaft für Tanzforschung und des Bundesverbandes Tanz in Schulen+ erarbeitet, um es mit anderen Expert*innen aus dem Feld der Tanzpädagogik zu teilen und diskutieren zu können.
In diesem Berufsleitbild werden auf einer allgemeinen Ebene die grundsätzlichen professionellen Kompetenzen, Eigenschaften und Werthaltungen aufgezeigt, die Tanzpädagog*innen generell für die erfolgreiche Ausübung ihres Berufs benötigen, und zur Diskussion gestellt. Um die Notwendigkeit eines über alle Qualifizierungswege hinweg geltenden Berufsleitbildes zu verdeutlichen, skizzieren wir vorab die formellen grundständigen Ausbildungsmöglichkeiten zum Tanzpädagogik-Beruf (vgl. dazu Antje Klinge „Ausbildung im Tanz für Kulturelle Bildung“).
Zur Institutionalisierung der tanzpädagogischen Qualifizierung
Im Gegensatz zu den europäischen Nachbarländern wird in Deutschland eine grundständige Berufsausbildung zur*zum staatlich anerkannten Tanzpädagog*in vor allem von (zumeist) privatwirtschaftlichen Berufsfachschulen angeboten. Die Möglichkeit, ein grundständiges BA-Studium im Fach Tanzpädagogik zu absolvieren, gibt es derzeit in Deutschland in Mannheim (mit dem Schwerpunkt Klassischer Tanz), des Weiteren bietet die Hochschule für Künste im Sozialen Ottersberg einen BA-Studiengang "Tanz im Sozialen. Tanz- und Theaterpädagogik" an. In Österreich gibt es neben dem BA-Studiengang für Zeitgenössische Tanzpädagogik in Wien noch die BA-Studienabschlüsse „Zeitgenössischer Tanz Bühnentanz/Performance/Pädagogik“ in Linz sowie „Musik- und Bewegungserziehung“ in Salzburg. MA-Studienabschlüsse mit einer tanzpädagogischen Widmung und mit unterschiedlichen Studienprofilen offerieren im deutschsprachigen Raum folgende Hochschulen: Dresden, Essen, Frankfurt, Mannheim, Linz, Salzburg und Zürich. In Köln wird die Einrichtung eines MA-Abschluss „Tanzvermittlung“ wieder angestrebt und in Wien gibt es zudem einen spartenübergreifenden „Master of Arts Education“-Abschluss. Aus dieser Auflistung wird ein strukturelles Defizit im Bereich der grundständigen akademischen Berufsausbildung bereits erkennbar. Unsere vergleichende Recherche ergab zudem, dass die tanzpädagogischen Ausbildungen und akademischen Studiengänge nicht nur in ihren inhaltlichen Schwerpunkten und fachlichen Profilen differieren, sondern auch im zeitlichen Umfang, in den zu erbringenden Anforderungen zur Erlangung eines qualifizierenden Abschlusses und hinsichtlich der jeweiligen Zugangskriterien sehr unterschiedlich ausgerichtet sind, so dass Art und Ausmaß der erworbenen Kompetenzen stark variieren. Die Kulturhoheit der Länder in den Bereichen von Bildung, Kunst und Schul- und Hochschulwesen sowie der beruflichen Bildung hat außerdem dazu beigetragen, dass auch die Ausbildungsstrukturen mit staatlicher Anerkennung und deren Anforderungen bei den Ausbildungsabschlüssen unterschiedlich geregelt sind.
Aber nicht nur dem tertiären, sondern auch dem quartären Bildungsbereich der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung ist eine große Bedeutung zuzumessen, zumal im Feld der Tanzpädagogik häufig „Quereinsteiger*innen“ tätig sind, wie beispielsweise AbsolventInnen affiner Studiengänge oder Fachausbildungen (z.B. Sport- und Bewegungspädagogik, Rhythmik bzw. Musik & Bewegung, Kunst und Theater in der Sozialarbeit usw.), die die Domäne des Tanzes zum Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit machen. Des Weiteren sind es auch Tanzkünstler*innen, die Tanzprojekte in verschiedenen Kontexten realisieren oder die am Ende ihrer aktiven Tänzer*innenkarriere stehen und ihrem individuellen Bedarf entsprechende Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote suchen. Zwar gibt es (noch) keine evaluativen Studien zur Angebotsstruktur tanzpädagogischer Qualifizierungsangebote, aber dennoch ist anzumerken, dass der offene „Markt“ sowohl für professionelle Tänzer*innen als auch für Interessent*innen aus pädagogischen und/oder therapeutischen Berufen bereits ein breites und umfangreiches Spektrum an Fort- und Weiterbildungsangeboten mit adressatenspezifischen oder auch inter- bzw. transprofessionellen Formaten bereithält. Jenes wird bislang größtenteils von non-formalen und nicht-akademischen Trägern organisiert. Seitens der Universitäten bzw. Hochschulen gibt es neuerdings von der Palucca Hochschule für Tanz Dresden sowie von der Universität der Künste Berlin ein modulares Fortbildungsprogramm für Tanzpädagog*innen im Community Dance und für den Laienbereich.
Es ist insgesamt eine enorme Vielfalt an non-formalen und formalen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und Programmen zu verzeichnen, die im tertiären und quartären Bildungssektor tätig sind. Jedoch existieren weder allgemeine Leitlinien oder bundesweit geltende curriculare Standards im Sinne von formalen oder inhaltlichen Vorgaben auf dem Gebiet der Qualifizierung von Tanzpädagog*innen noch gibt es einen zusammenfassenden Überblick über die Ausbildungsprofile der verschiedenen Ausbildungsstätten. Dadurch ist die Transparenz und Vergleichbarkeit erschwert. Letztlich bleibt häufig offen, über welche Kompetenzen die von den unterschiedlichen Instituten ausgebildeten Tanzunterrichtenden verfügen.
Wie kann also auf dem sehr vielschichtigen und heterogen strukturierten Fachgebiet der Tanzpädagogik dennoch Qualität gesichert, Transparenz geschaffen sowie die professionelle Qualifizierung und auch die Zusammenarbeit der institutionell verschiedenartigen Ausbildungseinrichtungen gestärkt werden?
Funktionen eines Berufsleitbildes
Die vom Dachverband Tanz Deutschland angestoßene Debatte hatte uns schließlich zur Formulierung eines übergreifenden Leitbildes für die Berufsfelder der Tanzpädagogik veranlasst, das professionelle Charakteristika, Eigenschaften und Kompetenzfelder von Tanzunterrichtenden in den verschiedenartigen Bildungskontexten zusammenfasst (vgl. dazu Fleischle-Braun/Kessel 2018). Es hat in unseren Augen folgende Funktionen:
- Das hier idealtypisch formulierte Leitbild möchte all denjenigen, die sich für den Beruf und die Tätigkeit von Tanzpädagog*innen interessieren, eine Orientierung geben, indem es grundlegende Aspekte der professionellen Tanzvermittlung im Rahmen von Bildung und Unterricht aufgreift und erörtert. Der Begriff der „Tanzvermittlung“ wird in diesem Zusammenhang in einem übergreifend weiten Sinne verwendet. Er schließt die ganze Bandbreite von Lehr-Lern-Arrangements ein, von kontinuierlichen Unterrichts-, Übungs- und Trainingsformaten bis hin zur Leitung von punktuellen Workshop-Angeboten oder zeitlich befristeten Tanzprojekten. Ferner sind in diesem Verständnis auch spezielle Formate, welche die Öffentlichkeit bzw. das Publikum über die Praxis des künstlerischen Tanzschaffens informieren, ebenfalls einbezogen. Mit dem Begriff der Tanzvermittlung wird das jeweils spezifische Interaktionsgeschehen zwischen Mensch(en) und dem thematisierten Inhaltsbereich aus dem Tanz und seiner jeweiligen kulturellen Rahmung in den Mittelpunkt gestellt.
- Das Leitbild kann darüber hinaus als Instrument zur professionellen Selbstvergewisserung und Reflexion dienen und zur Klärung der eigenen innerpersonellen Rollen- und Selbstbilder beitragen (vgl. dazu Barbara Hülmeyer „Das fachliche Profil des Kulturpädagogen/der Kulturpädagogin als Ergebnis des spezifischen Zusammenwirkens von innerpersonalen Rollen. Annäherung an ein komplexes Berufsbild aus Sicht der Aus- und Weiterbildung“, 2016). Gerade das breitenkulturelle, plural sehr ausdifferenzierte tanzpädagogische Handlungsfeld stellt hohe Anforderungen an die Tanzunterrichtenden und erfordert umfassende adressaten- und settingpezifische Fachkompetenzen und nicht zuletzt eine exzellente Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit. Häufig sind Tanzpädagog*innen gleichzeitig in mehreren Settings und Tätigkeitsfeldern aktiv. Daher sind im Rollen- und Selbstverständnis vieler tanzpädagogischer Akteur*innen auch Überschneidungen feststellbar, wie auch im Laufe ihrer tanzpädagogischen Berufskarrieren Um- und Neuorientierungen bzw. Weiterentwicklungen zu beobachten sind. Gerade dieser Umstand verlangt u. E. eine breite tanzpädagogische Basis-Ausbildung in den verschiedenen Kompetenzfeldern (siehe dazu S. 7).
- Des Weiteren können die zum beruflichen Leitbild gemachten Ausführungen den politisch Verantwortlichen sachlich fundierte Kriterien und Standards an die Hand geben, wenn es um Fragen der professionellen Qualifizierung geht. Das Leitbild schafft dazu einen Orientierungsrahmen und kann außerdem dazu beitragen, im engen Austausch und im Verbund mit den unterschiedlichen institutionellen Akteur*innen im Bereich der tanzpädagogischen Qualifizierung strukturelle Verbesserungen zu erreichen. Angesichts der bereits angesprochenen ungeschützten Berufsbezeichnung und dem Fehlen eines übergreifenden, konsensual getragenen Verständnisses über Anforderungen und Qualitätskriterien im tanzpädagogischen Berufsfeld wurden die bisher vereinzelt durchgeführten Maßnahmen der Qualitätssicherung erschwert.
- Mit der Formulierung eines Leitbildes ist auch der Wunsch verbunden, dass die qualitätsvolle Arbeit von Tanzpädagog*innen in den verschiedenen Arbeitsbereichen und Kontexten in der Öffentlichkeit deutlicher wahrgenommen wird und dieser Beruf eine höhere gesellschaftliche Wertschätzung und Anerkennung findet. Die auf dem Gebiet der Tanzvermittlung arbeitenden KollegInnen sind eingeladen und aufgefordert, weiterhin an der Schärfung und Aktualisierung des tanzpädagogischen Berufsbildes und einzelner Tätigkeitsprofile mitzuarbeiten. Es obliegt zwar den Tanzlehrenden und in tanzpädagogischen Kontexten arbeitenden Menschen selbst, Professionalität in seinem spezifischen beruflichen Tätigkeitsfeld zu erwerben, zumal nach Dieter Nittel (2000:85, hier zitiert nach Wiltrud Giesecke 2009:386) „Professionalität kein ‚Zustand‘ ist, der errungen oder erreicht werden kann, sondern eine flüchtige, jedes Mal aufs Neue situativ herzustellende berufliche Leistung“. Das hier zur Diskussion gestellte Berufsleitbild, das den vielfältigen Tätigkeitsfeldern Rechnung trägt, könnte daher helfen, die öffentliche Debatte über die kultur- und bildungspolitische Stellung des Tanzes weiter anzuregen.
Tanzpädagogisches Berufsleitbild
Prämissen und Grundlagen
Das Leitbild umfasst die Benennung der wesentlichen inhaltlichen Standards der Tanzpädagogik sowie Qualitäten einer ethisch-pädagogischen Grundhaltung. Übergreifende Merkmale und Grundsätze einer sachgerechten und körpergerecht-funktionellen Vermittlung, die für Tanzpädagog*innen gelten, werden ebenfalls angesprochen. Bei der Erarbeitung dieser Standards und Qualitäten sind folgende Grundüberlegungen und Forderungen zentral:
- Der Gegenstandsbereich „Tanz“ und seine Potentiale:
Tanzen kann als „künstlerische Deutung der Welt und des menschlichen Lebens“ (Tina Engemann 2007:8) verstanden werden. Im Tanzunterricht erwerben Tanz-Lernende Fähigkeiten und Fertigkeiten, um sich in dieser Bewegungskunst auszudrücken und ihre Körper in ästhetischer Form inszenieren zu können. Dabei trainieren Tanzende nicht nur ihren Körper als Ausdrucksinstrument, sondern sie setzen sich mit sich selbst und mit dem Gegenstand ‚Tanz‘ auseinander (beispielsweise mit bestimmten Praktiken, Arbeitsweisen und der qualitativ-ästhetischen Geformtheit eines Tanzstils oder einer Tanzkultur) und ebenso mit der eigenen Körperlichkeit. Dabei eignen sich die Tanzenden nicht nur grundlegende Fertigkeiten sowie (Erfahrungs-)Wissen und Kenntnisse über die ausgeübte Tanzart an, sondern sie lernen darüber hinaus insbesondere auch eine grundsätzliche Haltung der Offenheit, Toleranz und Wertschätzung gegenüber Besonderheiten von individuellen Bewegungsformen und/oder kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten – mit dem Ziel, Tanz als kulturelle Ausdrucks- und Kunstform und als subjektiv-individuelles Medium des Selbstausdrucks zu erfahren und auszuüben.
- Adressaten:
Alle Menschen, unabhängig von Alter, Herkunft, gesellschaftlichem Status oder Gruppenzugehörigkeit haben Gelegenheit, an den angebotenen Programmen der Tanzvermittlung teilzunehmen. Ihre jeweiligen Kenntnisse, Fähigkeiten und Anliegen werden geachtet und einbezogen.
- Tanzen-Lernen und Tanzen-Lehren ist eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit dem Phänomen Tanz:
Im Tanzunterricht wird das Individuum in seiner Gesamtheit angesprochen, d.h. mit seinem Körper und Geist, mit seinen Sinnen und Gefühlen. Ein ganzheitlicher Tanzunterricht berücksichtigt neben Handlungsdispositionen der Einzelpersönlichkeit (Weltwissen, Einstellungen und Erwartungen, Vorlieben und Fähigkeiten) und der vorhandenen Gruppensituation (Gruppenziele, Gruppenkonstellationen) die jeweilige thematische Dimension und zudem Aspekte des Umfelds (institutioneller und gesellschaftlicher Kontext sowie materiell-räumliche Bedingungen). Daher ist Tanzunterricht für alle Beteiligten – Lehrende und Lernende – immer ein mehrdimensionaler Lernprozess. Er ist als ein äußerst komplexes Interaktionsgeschehen zu betrachten, in das Tanz-Lernende und -Lehrende gemeinsam eingebunden sind.
Merkmale, Eigenschaften und Qualitäten einer ethischen und pädagogischen Grundhaltung
Aus diesen Grundgedanken lassen sich diverse Eigenschaften und Qualitäten von Tanzpädagog*innen in ihrer Lehrarbeit ableiten, die sie in ihrer Person und in ihrem gesamten Habitus verkörpern:
- Sie begeistern und engagieren sich für Tanz, das Tanzen und für die Tanzvermittlung und geben ihre Hingabe und Leidenschaft an ihre Schüler*innen bzw. Studierenden weiter.
- Sie verfügen über ein breites Erfahrungsspektrum aus ihrer eigenen Tanzpraxis. Sie besitzen ein fundiertes Körper- und Bewegungswissen und sind auf dem Fachgebiet ihres Tanz-Genres künstlerisch wie pädagogisch und didaktisch fundiert ausgebildet. Auch sind sie mit verschiedenen Tanzarten oder-stilen vertraut.
- Sie pflegen, erweitern und vertiefen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse ein Leben lang.
- Sie führen und begleiten die Lernenden auf deren individuellen Wegen zum Tanz und fördern einen mündigen Umgang im tänzerischen Handlungsfeld.
- Sie unterrichten Menschen unabhängig von Alter, Herkunft, Religion, Schicht- oder Gruppenzugehörigkeit. Aufgrund des im Tanzunterricht vornehmlich vorhandenen Bezugs zur eigenen Bewegung und zum eigenen Körper respektieren sie sowohl kulturelle als auch individuelle Differenzen hinsichtlich gesellschaftlicher und ästhetischer Normen sowie die persönlich-subjektiven Einstellungen des Individuums zur Körperlichkeit.
- Sie schützen aktiv das Wohl und die Gesundheit der Lernenden und Übenden und achten darauf, dass es im Tanzunterricht bei der Entwicklung der körperlich-motorischen Fähigkeiten oder tänzerischen Ausdrucksqualitäten zu keinen Diskriminierungen oder beschämenden Situationen und belastenden psychosozialen Erfahrungen kommt.
- Sie achten durch eine sachgemäße, körper- und entwicklungsgerechte Gestaltung des Tanz-trainings die körperliche Unversehrtheit ihrer Schüler*innen. Nicht nur im Kindes- und Jugendalter tragen sie die Verantwortung, dass keine körperlichen Belastungsschädigungen oder Verletzungen entstehen.
- Sie kennen verschiedene Unterrichtsformen und Methoden und setzen diese flexibel ein.
- Sie bringen sowohl ihre tanzpraktische Erfahrung, ihr spezifisches Körper- und Bewegungswissen und ihr aktuelles Allgemeinwissen als auch ihre psychosozialen Fähigkeiten im Umgang mit Anderen in den Tanzunterricht bzw. im Rahmen der Tanzvermittlung produktiv und effektiv ein.
- Sie verstehen sich nicht nur als Lehrende, sondern auch als Lernende und nehmen das Wissen und Können sowie die Erfahrungen ihrer SchülerInnen wahr und auf.
- Sie reflektieren und überprüfen regelmäßig die von ihnen arrangierten Lehr-/ Lernprozesse und deren künstlerische Inhalte und Arbeitsprozesse.
- Sie sind integer, fair und gerecht und in ihrer Arbeit folgen sie ethischen Grundsätzen, die Machtmissbrauch und Grenzverletzungen in der Kommunikation und durch ihre Handlungen ausschließen.
- Sie nehmen mit ihrer Tätigkeit der „Bildung und Erziehung zum, mit und durch Tanz“ eine kultur- und bildungspolitische Aufgabe wahr.
Tanz vermitteln und unterrichten bedeutet daher für professionelle Tanz-Lehrende, andere Menschen zum Tanzen anzuleiten und ihnen auch im Sinne der Kulturellen Bildung und des lebenslangen Lernens auf dem Gebiet der Tanzkunst und Tanzkultur Wissen, Erfahrungen und prägende Erlebnisse zu vermitteln.
Inhaltliche Qualifikationskriterien (4-Säulen-Modell)
Das Vier-Säulen-Modell, das von der Arbeitsgruppe des Dachverbandes Tanz erarbeitet wurde, definiert die wesentlichen inhaltlichen Standards hinsichtlich des tanzpädagogischen Professionswissens und –könnens und damit auch den breiten Umfang einer tanzpädagogischen Basisqualifikation (vgl. u.a. den Qualitätsrahmen des Bundesverbandes Tanz in Schulen+).
Fachpraktisches Können und Wissen zur Entwicklung tänzerischer Fähigkeiten
a) Tänzerische Körper- bzw. Bewegungstechniken körpergerecht, variabel und schöpferisch-kreativ vermitteln können
b) Kompetenz zur sachbezogenen, funktionellen und erlebnisorientierten Vermittlung von tänzerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie reproduktiven Tanzformen (wie z.B. Repertoire, Folklore, spezielle Tanzstile etc.)
c) Fähigkeit zur Bewegungs- und Tanzanalyse: Eigene und fremde Bewegungen sowie rhythmische Strukturen wahrnehmen, beobachten, analysieren und transformieren können.
Fähigkeiten der Tanz-Kreation und Interpretation
a) Kompetenz zur Förderung und Ausbildung kreativ-expressiver Fähigkeiten (Bewegungs- und Tanzgestaltung, Improvisation sowie Interpretation)
b) Fähigkeit zur Anleitung choreografischer Arbeitsprozesse, Wissen über Kompositions-Prinzipien für die Gestaltung von Bewegungssequenzen von Tanzstudien und von Tanzstücken, Verfahren der Tanzproduktion
c) Erfahrung und Fähigkeiten in der Verwendung interdisziplinärer Arbeitsweisen
d) Fähigkeit zur eigenen künstlerischen Positionierung (Selbst-Vergewisserung und Selbst-Reflexion).
Vermittlungskompetenzen
a) Didaktisch-methodische Kompetenzen (übergreifend und zielgruppenspezifisch)
b) Verfügen-Können über multi-modale körperliche und sprachliche Mittel der Interaktion und Kommunikation
c) Kompetenzen zur kritischen Begleitung und Dokumentation von Bildungsprozessen, Reflexionsfähigkeit und realistisches Einschätzungsvermögen.
Kontextuale Kompetenzen
a) Theoretisches Handlungswissen (u.a. Kenntnisse in Tanzgeschichte; Wissen über kulturwissenschaftliche, soziologische und sozialökologische Aspekte, Musik-Lehre, pädagogische Kenntnisse unter Einbezug der Entwicklungs- und Lernpsychologie sowie der neurowissenschaftlichen Motorik- und Kognitionsforschung; anatomisch-physiologisches, trainingswissenschaftliches und tanzmedizinisches Grundlagenwissen etc.)
b) Organisations-Kompetenzen (u.a. Projekt-Management) und Fähigkeiten der Selbst-Organisation, Kenntnisse über betriebswirtschaftliche und juristische Aspekte der Berufstätigkeit.
Das hier zur Diskussion gestellte Berufsleitbild akzentuiert somit sowohl ethisch-pädagogische Grundsätze als auch den Aspekt einer sachgerechten und körpergerecht-funktionellen Vermittlung des Tanzes. Da zudem jeder Tanzunterricht – wie jede pädagogische Praxis, ob beabsichtigt oder auch nicht – zu Lernerfahrungen, Einstellungs- und Verhaltensänderungen führt, ist von den Tanzvermittelnden der Implikationszusammenhang zwischen Sachvermittlung, Methoden und Dimensionen der Persönlichkeitsentwicklung immer wieder für das jeweils beabsichtigte Unterrichts- oder Projektvorhaben neu zu reflektieren. In der Tanzpädagogik steht das fachbezogene Wissen und Können daher in einem sehr engen Zusammenhang zu den jeweiligen kontextualen pädagogischen, fachdidaktischen und settingpezifischen Kompetenzen und Beratungswissen.
Tanzlehrkräfte, die Tanz in diesem Verständnis professionell unterrichten, haben i.d.R. eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert, das tanztechnische und künstlerische sowie tanzpädagogische Ausbildungsbereiche beinhaltet. In der Praxis, bei der Ausübung ihrer Lehr- und Vermittlungstätigkeit, sind diese Kompetenzbereiche eng miteinander verwoben.
Mit der Berufsbezeichnung „Tanzpädagoge/-in“ werden alle Tanz-Lehrende bezeichnet, die Tanz unterrichten, was in den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern bzw. Kontexten geschehen kann. Sie sollten daher sowohl tanzkünstlerisch-fachliche als auch pädagogische Qualifikationen nachweisen können.
Ausdifferenzierung der tanzpädagogischen Arbeitsfelder
Die Tanzkunst und die tanzpädagogischen Tätigkeitsfelder unterliegen einem permanenten Wandel. Dieser betrifft nicht nur die von den Akteur*innen präferierten Tanzformen und -stile, die auch Einfluss auf Unterrichtsinhalte nehmen können. Vor allem sind es auch besondere zielgruppenspezifische Angebotsformate, die von den beteiligten tanzpädagogischen Fachkräften eine hohe didaktische Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sowie eventuell die Aneignung zusätzlicher Fachkompetenzen durch Vertiefung oder Weiterbildung fordern. So werden – vor allem im urbanen Raum – bereits von einer Vielzahl von Trägerinstitutionen sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen Tanzangebotsformate und -programme für alle Alters- und Zielgruppen konzipiert und realisiert. Zusätzlich zu den bisherigen Tanzklassen und Education-Tanzprojekten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt es vermehrt auch spezielle Angebote für bestimmte Adressatengruppen (z.B. Ältere, „Mixed-abled dance“-Gruppen, geflüchtete Menschen, (Groß-) Eltern-Kind-Gruppen im Rahmen der frühkindlichen Bildung etc.).
Nicht nur der gesellschaftlich-demographische Wandel mit veränderten Lebensstilen und Verhaltens-präferenzen, die u.a. auch am vermehrten Interesse an Tanzkunst und tanzkünstlerischen Aktivitäten ablesbar sind, erweiterte das Spektrum der tanzpädagogischen Tanzangebote. Es waren vor allem die gesellschaftlichen Diskurse um Teilhabe und Teilhabegerechtigkeit für alle Bevölkerungsgruppen sowie die durch die digitale Medienwelt bedingten Veränderungsprozesse selbst, die zu einer breiten Ausdifferenzierung des tanzpädagogischen Tätigkeitsfeldes geführt haben (vgl. hierzu u.a. Eckart Liebau (2015) „Kulturelle Bildung für alle und von allen? Über Teilhabe an und Zugänge zur Kulturellen Bildung). Beispielhaft werden im Folgenden einige der tanzpädagogischen Arbeitsfelder genannt:
- Tanzunterricht an allgemein bildenden Schulen oder in Einrichtungen der Ganztagesbetreuung (wie z.B. KITAS, Bildungshäuser etc.).
- Formate von Tanzunterricht für am Künstlerischen Tanz interessierte Menschen in der Lebensspanne (verschiedene Altersgruppen und auf jeder Stufe ihres Könnens) und Projekte auf dem Feld des „Community Dance“ im breitenkulturellen Sinn, verknüpft sowohl mit Zielen des künstlerischen Schaffens als auch der Freizeitgestaltung, Erholung und Rekreation, in Verbindung mit Zielen der individuellen Persönlichkeitsstärkung und Talententfaltung.
- Tanzprojekte mit dem Anliegen der sozialen Teilhabe sowie der Thematisierung von Integration, Interkultur und Diversität im schulischen und außerschulischen oder lebensweltlichen Rahmen (Sozialpädagogische Orientierung).
- Tanzunterricht und Tanztraining mit dem Schwerpunkt Nachwuchsförderung (Förderklassen
und professionelle Vorausbildung).
- Tanzunterricht mit Berücksichtigung zielgruppenspezifischer gesundheits- und heilpädagogischer Zielsetzungen (Salutogenese und Gesundheitsförderung).
- „Tanz & New Media“: Tanz in Verbindung mit künstlerischen Ausdrucksmedien (mit künstlerischen und medientechnischen Fachkompetenzen).
- Training und choreografisches Arbeiten für Ensembles und Kompanien.
- Im Feld der professionellen Berufsaus- und Weiterbildung von Tänzer*innen- und Tanzpädagog*innen sowie in den affinen pädagogischen Berufsaus- oder Weiterbildungs-Studiengängen (wie z.B. im Bereich Rhythmik-, Gymnastik-, Sport-, Physiotherapie u.a.).
- „Tanzkunst-Vermittlung“ im Rahmen von Audience Development-Programmen an Kultureinrichtungen, Tanzhäusern etc.
- In Organisations- und Managementbereichen, die nicht nur administrativ, sondern durch die konzeptionelle Entwicklung sowie Koordinierung bedarfsgerechter und didaktisch fundierter Tanzangebote in Tanz- und Kultureinrichtungen strukturell unterstützen und zur Qualitätsentwicklung im Feld der Tanzvermittlung beitragen (tanzpädagogische und betriebswirtschaftliche Fachkompetenzen).
Das hier skizzierte Berufsleitbild könnte eine erste Grundlage zur weiteren Diskussion und Entwicklung der Rahmenbedingungen für zukunftsweisende Initiativen für die tanzpädagogische Qualifizierung darstellen. Eine stärkere Professionalisierung der Tanzpädagogik kann aber nur durch eine stärkere Vernetzung der verantwortlichen Akteur*innen der formalen und non-formalen Träger von Aus- und Weiterbildungs-Angeboten erreicht werden. Über die Einrichtung gemeinsamer Plattformen, die den Austausch ermöglichen und mittels Symposien und Konferenzen möchte u.a. die Gesellschaft für Tanzforschung (gtf) und der Bundesverband Tanz in Schulen+ Voraussetzungen schaffen, um den Austausch zu ermöglichen und die Profession zu stärken. Der Beruf des*der Tanzpädagog*in verlangt nicht nur Passion, sondern vor allem auch ausreichend „Profession“. Ein Zitat von Wiltrud Gieseke (2009:386) zum Professionsbegriff fasst zutreffend die wichtigsten Eigenschaftsdimensionen zusammen, die auch der Ausgangspunkt unserer Überlegungen waren: „Professionen sind danach Tätigkeits- und Fähigkeitsbündelungen, die einen hohen Grad an Verwissenschaftlichung, sozialer Orientierung und Dienstgesinnung (im Sinne von Berufsethos) aufweisen. Hohe wissenschaftliche Standards im Fach, Tätigkeitsangebote, die für die Gesellschaft von hohem Wert sind, und eigene klientengebundene ethische Codes, die das Verhältnis zwischen Klienten und Professionsträgern regeln, machen einen Beruf zur Profession (…)“. Das hier skizzierte Leitbild könnte damit eine gemeinsame Orientierung schaffen und die angesprochenen Vorhaben würden zur Transparenz und Durchlässigkeit auf dem bislang eher unübersichtlichen und vielgestaltigen Gebiet der tanzpädagogischen Aus- und Weiterbildungs-Einrichtungen beitragen. Dies würde allen im tanzpädagogischen Feld tätigen Akteur*innen zugutekommen. Mehr Transparenz, Durchlässigkeit und Anerkennung von Standards sowie von Lern- bzw. Studienleistungen würde nicht zuletzt auch den Zugang zu hochwertigen Studienmöglichkeiten und Angeboten im Bereich der Fort- und Weiterbildung bzw. der Information und Beratung im Sinne des „lebenslangen Lernens“ erleichtern. Eine Projektgruppe der Gesellschaft für Tanzforschung (gtf) und des Bundesverbandes Tanz in Schulen+ wurde eingerichtet, um sich dem fachlichen Diskurs zu den hier angesprochen Themenkomplexen der Ausbildung und Qualifizierung im Feld der Tanzpädagogik zu widmen. Wir würden uns daher sehr über eine aktive Mitwirkung oder Diskussionsbeiträge und Rückmeldungen zu den hier dargestellten Überlegungen freuen, zumal wir diese ausdrücklich als eine erste Annäherung an das Feld der tanzpädagogischen Qualifizierung sehen, das sich durch gewachsene und auch inzwischen neu entstandene institutionelle Strukturen außerordentlich fortentwickelt, ausdifferenziert und profiliert hat.