Inklusion – auch in Museen? Überlegungen für die Praxis mit Menschen mit Behinderung
Inklusion im Museum – zur aktuellen Situation
Der Begriff des inklusiven Museums oder der inklusiven Bildung im Museum hat mittlerweile die Zielvorstellung des barrierefreien Museum abgelöst. Doch was bedeutet „Inklusion im Museum“ eigentlich? Wie unterscheidet sich dieses Konzept von früheren Ansätzen der Arbeit mit und für Menschen mit Behinderung oder anderen Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen? Und wie kann Inklusion im Museum gestaltet werden? Im Folgenden werden ausgehend von Erfahrungen des Deutschen Hygiene-Museums Dresden einige Überlegungen dazu ausgeführt.
Für das Hygiene-Museum Dresden als ‚Museum vom Menschen‘ gehört die Auseinandersetzung mit Behinderung zu den zentralen Themen. (Tervooren/Weber 2012) Im Jahr 2001 fand hier die Ausstellung „Der (im) perfekte Mensch. Vom Recht auf Unvollkommenheit“ statt, die in Zusammenarbeit mit der Aktion Mensch entwickelt wurde. Bei der darauffolgenden Generalsanierung des Hauses sowie der Neukonzeption der Dauerausstellung wurden in Zusammenarbeit mit Betroffenenverbänden die Anforderungen an Barrierefreiheit weitgehend berücksichtigt. In Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen der Behindertenarbeit sind zahlreiche Vermittlungsformate für Menschen mit Behinderungen entwickelt worden. Und doch ist der Weg von einem barrierefreien zu einem inklusiven Museum weit.
In der Soziologie bedeutet Inklusion ganz allgemein „die Einbeziehung von Gesellschaftsangehörigen in soziale Gebilde, in gesellschaftliche Funktionsbereiche und in die jeweils umfassende Gesamtgesellschaft“ (Kruse 2014:6). Der Begriff der Inklusion bezieht sich also nicht ausschließlich auf Menschen mit Behinderung. Um jedoch in der Praxis im Museum Zugangsschwierigkeiten abbauen oder Benachteiligungen aufheben zu können, ist es notwendig, einzelne Zielgruppen zu definieren und sich mit ihren konkreten Bedürfnissen und Anforderungen zu beschäftigen. Nur so können konkrete Maßnahmepläne entsprechend der vorhandenen Ressourcen entwickelt werden. Die folgenden Überlegungen konzentrieren sich deshalb auf die Frage, was Inklusion im Museum für Menschen mit Behinderung bedeutet.
Schon der demografische Wandel ist ein Grund für Museen, auch für Menschen mit Behinderungen gut erreichbar und nutzbar zu sein. Wenn der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt, steigt auch der Anteil von Menschen mit Behinderungen, denn diese treten vor allem bei älteren Menschen auf. So war 2013 nahezu ein Drittel (31%) der schwerbehinderten Menschen 75 Jahre und älter; knapp die Hälfte (45%) gehörte der Altersgruppe zwischen 55 und 75 Jahren an, nur 2% waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Insgesamt lebten Ende 2013 in Deutschland rund 7,5 Millionen schwerbehinderte Menschen, das sind ca. 9,4% der gesamten Bevölkerung (als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50% und mehr zuerkannt sowie ein gültiger Ausweis ausgehändigt wurde). 85% der Behinderungen, und damit der überwiegende Teil, wurde durch eine Krankheit verursacht. Nur 4% der Behinderungen waren angeboren bzw. traten im ersten Lebensjahr auf. (Statistisches Bundesamt 2014)
Bei einem Blick auf die aktuelle Situation von Inklusion in Museen in Deutschland lässt sich feststellen, dass es zwar eine zunehmende Anzahl ausdifferenzierter Vermittlungsangebote gibt, aber immer noch zu wenige barrierearme und mit vielfältigen Zugängen versehene Ausstellungen. (Metzger 2014:13)
„Museumspädagogische Ansätze bleiben zumindest im deutschsprachigen Raum überwiegend einer Integrationslogik verpflichtet, die sich zum einen in Bestrebungen um die Herstellung von Barrierefreiheit unter dem Aspekt der Zugänglichkeit bemühen und zum anderen sich auf die Konzeption von zielgruppenspezifischen Angeboten für Menschen mit spezifischen besonderen Bedürfnissen konzentrieren.“ (Dannenbeck 2011) Wie noch zu zeigen sein wird, entspricht dies nicht dem Inklusionsgedanken, der einfordert, möglichst alle Angebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen zugänglich sind.
Inklusion im Museum verwirklichen
Im März 2014 veranstalteten der Landesverband Museumspädagogik Nordrhein-Westfalen e.V. und der Bundesverband für Museumspädagogik e.V. in Bonn die Fachtagung „Inklusive Bildung im Museum: Herausforderung, Anforderung, Überforderung“.(Standbein/Spielbein 100/2014) Nach intensivem Austausch wurden dort vier grundlegende Forderungen für die Entwicklung inklusiver Museen formuliert: inklusives Denken, kontinuierliche Zusammenarbeit mit Betroffenenverbänden, Nachhaltigkeit, eine Vielfalt an Angeboten.
Diese Forderungen zeigen, dass Inklusion im Museum nicht einfach durch die Erfüllung formaler Kriterien erreicht wird und auch nicht allein eine Aufgabe der Museumspädagogik ist. Inklusionsarbeit erfordert vielmehr, dass MuseumsleiterInnen, KuratorInnen, AusstellungsmacherInnen und MuseumspädagogInnen künftig an einem Strang ziehen und sich methodisch konsequent mit der Vielfalt des Lernens auseinandersetzen. (Hoffmann/Mergen/Tellmann 2014:4) Barrierefreiheit und spezifische Vermittlungsangebote für Blinde, Sehbehinderte oder RollstuhlfahrerInnen machen ein Museum noch nicht zu einer inklusiven Institution.
Gefragt ist erstens, dass Museen den Zugang zur Institution (dazu gehört auch die Internetseite) so gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sich willkommen fühlen und ihren Besuch selbständig planen und gestalten können.
Zweitens sollten Ausstellungsinhalte inklusiv gedacht werden. Was genau dies für die einzelne Institution, ihre Sammlungen und Themen bedeutet, muss diskutiert und ausgehandelt werden. Dies ist vielleicht die größte Herausforderung, weil sie die gesamte Institution betrifft. Darüber hinaus, sollten Gestaltung und Vermittlungsangebote immer Zugänge über mehrere Sinne sowie unterschiedliche Informationswege anbieten.
Drittens sind inklusive Vermittlungsformate gefragt. Das sind Veranstaltungen, Führungen oder Workshops, die sich an alle BesucherInnen richten und eben auch zugänglich sind für Menschen mit Behinderungen.
Bevor diese drei Punkte anhand einzelner Beispiele vertieft werden, noch einige grundlegende Gedanken dazu, was Inklusion eigentlich bedeutet.
Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Der Inklusionsansatz, wie er in der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen formuliert wird, die am 26.3.2009 in Deutschland in Kraft trat, hat das Ziel „… den gleichberechtigen Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.“ (http://www.behindertenrechtskonvention.info/)
Diese Konvention ist ein von 147 Staaten und der EU abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die bislang bestehenden acht Menschenrechtsabkommen für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert. Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird der Wechsel von einem Integrationsansatz zu einem Inklusionsansatz festgeschrieben. Das erfordert ein grundsätzliches Umdenken. Inklusion im Sinne der UN-Konvention erfordert einen anderen Ansatz als die behindertenpolitischen Bemühungen der Vergangenheit. Menschen mit Behinderungen werden nun nicht mehr über das wahrgenommen, was sie nicht können (Defizitansatz): Während der Integrationsansatz das Ziel hatte, das „Weniger“ durch individuelle Anpassungsmaßnahmen auszugleichen, zielt die menschenrechtlich begründete Forderung nach Inklusion auf den generellen gesellschaftlichen Umgang mit dem Phänomen Vielfalt. Inklusion bedeutet eine uneingeschränkte Wertschätzung jeden menschlichen Lebens – und eine Anpassung der Verhältnisse. Das bedeutet einen gesellschaftspolitischen Paradigmenwechsel (Kruse 2014:6).
„Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderungen) ermöglicht werden“.
Die dieser Konvention zugrundeliegende Definition von Menschen mit Behinderung berücksichtigt, dass Behinderung nicht allein medizinisch definiert, sondern immer auch sozial konstruiert wird: „Menschen mit Behinderung sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ (www.behindertenrechtskonvention.info/menschen-mit-behinderungen-3755/) Museen und andere kulturelle Einrichtungen werden in der UN-Konvention direkt adressiert. Von ihnen wird gefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen das Recht auf gleichberechtige Teilhabe am kulturellen Leben zu gewähren. (Artikel 30, Abs. 2, www.behindertenrechtskonvention.info/teilnahme-am-kulturellen-leben-3939)
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Inklusion als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung verstanden werden muss. Ziel ist es, eine inklusionsorientierte Lebenswelt zu gestalten, die zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe und gesellschaftlicher Selbstbestimmung führt. Für Museen bedeutet dies, nicht allein spezifische Aktionen für besondere Zielgruppen anzubieten, sondern Bedingungen zu schaffen, die eine volle Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Museums gewährleisten. Um Barrieren überhaupt zu erkennen, ist es notwendig, eine selbstreflexive Auseinandersetzung mit der kulturellen Herstellung und Wirksamkeit des Verständnisses von Behinderung zu etablieren. Inklusives Denken ist damit in erster Linie eine Herausforderung für die innere Haltung der Kulturproduzierenden selbst.
Rahmenbedingungen für inklusives Denken und Handeln im Museum
Für Menschen mit einer Behinderung gleicht der Besuch eines noch unbekannten Museums unter Umständen einem Abenteuer. Es ist deshalb wichtig, dass sie sich im Vorfeld so genau wie möglich über Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, inklusive Vermittlungsformate und ähnliches informieren können, um auf der Grundlage dieser Informationen ihren Besuch planen zu können. D.h. zum Beispiel: Stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung? Ist der Museumseingang für RollstuhlfahrerInnen zugänglich? Gibt es ein Blindenleitsystem?
Im Deutschen Hygiene-Museum wurde im Rahmen der Generalsanierung unter anderem eine feste Rampe vor dem Haupteingang installiert. Sie erleichtert nicht nur RollstuhlfahrerInnen sondern auch Erwachsenen mit Kinderwagen oder Rollatoren das Ankommen im Museum.
Der 2013 vom Deutschen Museumsbund herausgegebene Leitfaden „Das inklusive Museum – Ein Leitfaden zu Barrierefreiheit und Inklusion“(Bundesverband für Museumspädagogik 2013) bietet ein gutes Instrumentarium, um Schritt für Schritt zu überprüfen, welche Bedürfnisse von BesucherInnen mit unterschiedlichen Behinderungen vor einem und während eines Museumsbesuchs berücksichtigt werden sollten. Schwerpunkt dieses Leitfadens ist die Barrierefreiheit als Querschnittsaufgabe („Design für alle“).
Alle Informationen zur Barrierefreiheit sollten leicht auffindbar und ausführlich auf der Internetseite zur Verfügung stehen. Auch die Internetseite des Museums selbst sollte so weit wie möglich barrierefrei sein – bisher ein Desiderat für die meisten Museen in Deutschland. Grundlegende Anforderungen sind eine leicht nachvollziehbare Struktur und gut verständliche Texte, kontrastreiche Gestaltung, die Untertitelung von Audiobeiträgen beziehungsweise die Beschreibung von Videos sowie eine variable Schriftgröße. Weitere Informationen dazu sind zum Beispiel über die Aktion Mensch erhältlich. (www.einfach-für-alle.de)
Neben einer inklusiven Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitik sowie den entsprechenden baulichen Voraussetzungen ist ein weiterer Aspekt nicht zu unterschätzen: Das Personal in den unterschiedlichen Museumsbereichen. Von der Kasse bis zu Shop und Restaurant sollte es für die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert sein. Dies muss von der Museumsleitung gefordert und gefördert werden. Sensibilisierungstrainings können zum Beispiel helfen, Unsicherheiten im Umgang mit Menschen mit Behinderungen abzubauen und Barrieren sichtbar machen. Regionale Partner der Behindertenarbeit sind gute Ansprechpartner für die Planung von Schulungen.
Inklusive Ausstellungen
Für die Realisierung von Zugänglichkeit und Inklusion besteht bisher in den meisten Museen ein mehrfaches Ungleichgewicht zwischen dem Vermittlungsmedium Ausstellung und der personalen Vermittlung (Metzger 2014:14). Eine inklusiv konzipierte Ausstellungsgestaltung reicht jedoch weiter als der Einsatz von Medien oder die personale Vermittlung.
Die Anforderungen an Barrierefreiheit können hier nur angedeutet werden. Sie sind ausführlich nachzulesen im erwähnten Leitfaden des Bundesverbandes für Museumspädagogik und des Deutschen Museumsbundes bzw. es muss jedes Museum für sich entscheiden, welche Aspekte wichtig sind, um die spezifische Qualität der Präsentation zu vermitteln. Grundlegend ist eine barrierefreie Ausstellungsarchitektur mit breiten, gut ausgeleuchteten Wegen, sowie einer Präsentationshöhe, die auch für Sitzende geeignet ist. Für blinde BesucherInnen ist ein dreidimensionales Leitsystem erforderlich, eine kontrastreiche Farbgestaltung sowie Texte in großer Schrift. Wichtige Exponate sollten tastbar sein oder als tastbare Modelle zur Verfügung stehen.
Die in der Ausstellung eingesetzten Medien sollten sich immer an mindestens zwei Sinne richten – Audiobeiträge sollten auch visuell erfahrbar sein, für Filme sollte eine Audiodeskription zur Verfügung stehen. Audioguides sollten für die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Besuchergruppen zur Verfügung stehen, so z.B. auch in Leichter Sprache. ist eine speziell geregelte sprachliche Ausdrucksweise des Deutschen, die auf besonders leichte Verständlichkeit abzielt. Das Regelwerk wird von dem seit 2006 bestehenden Netzwerk Leichte Sprache herausgegeben. Die Leichte Sprache soll Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern.
Über diese Formen der Zugänglichkeit hinaus sollten jedoch auch die Ausstellungsthemen inklusiv gedacht werden – dies ist sicher eine der größten Herausforderungen. Das Deutsche Hygiene-Museum plant zum Beispiel die Neukonzeption des bestehenden Kinder-Museums zum Thema „Unsere Sinne“ als inklusives Kinder-Museum. Dabei wird es darum gehen, erfahrbar zu machen, dass die Sinne unterschiedlich ausgeprägt sind und unsere Wahrnehmung immer subjektiv ist.
Nicht bei allen Ausstellungsthemen scheint eine inklusive Ausrichtung so naheliegend. Ausgehend vom jeweiligen Thema oder Sammlungsgebiet muss erarbeitet werden, wie vielfältige Erfahrungs- und Wahrnehmungsformen selbstverständlich mit einbezogen werden können. Auch hier empfiehlt sich die Kooperation mit Organisationen der Behindertenarbeit oder Betroffenenverbänden, die häufig hilfreiche und unerwartete Fragen oder Sichtweisen auf ein Thema einbringen können.
Inklusive Vermittlungsformate
„Ich möchte mir die Programme nicht danach aussuchen, welche barrierefrei und mit Rolli buchbar sind, sondern – wie jeder andere auch – nach meinen Interessen.“ (Mitglied der Projektgruppe „Kultur für alle“, Stuttgart 2013, zitiert nach Karrer-Feldkamp 2014:41)
Können alle Vermittlungsangebote in einem Museum inklusiv, d.h. für alle zugänglich sein? Schon aufgrund der begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen wird diese Frage kaum mit „ja“ zu beantworten sein. Die Entwicklung von barrierefreien und inklusiven Angeboten für spezielle Zielgruppen hat nach wie vor ihre Berechtigung.
Ein differenziertes Vermittlungsprogramm, das sich an den Bedürfnissen und Interessen ganz unterschiedlicher Zielgruppen orientiert, ist eine wichtige Facette eines inklusiven Museums. Gleichzeitig müssen aber Ressourcen eingeplant werden, um Inklusion im Sinne einer Querschnittsaufgabe zu gestalten. Denn nicht selten müssen MuseumspädagogInnen mit speziellen Führungen Defizite von Ausstellungen ausgleichen, um z.B. blinden oder hörgeschädigten BesucherInnen einen Zugang überhaupt zu ermöglichen. Dies jedoch entspricht nicht den Anforderungen an eine inklusive Institution. Denn im Durchschnitt nehmen nur ca. 20 Prozent der BesucherInnen personelle Vermittlungsangebote wahr. Die große Mehrheit (80%) möchte eine Ausstellung selbständig erkunden. Dafür sind inklusive Ausstellungen notwendig, die BesucherInnen in ihrer Vielfalt und damit auch mit ihren möglichen Bewegungs- und Wahrnehmungseinschränkungen im Blick haben und entsprechende räumliche, inhaltliche und methodische Zugänge bieten.
Das Deutsche Hygiene-Museum Dresden hat in den letzten zehn Jahren zahlreiche Erfahrungen in der Entwicklung inklusiver Vermittlungsangebote gemacht. Die Erarbeitung erfolgte in enger Kooperation mit verschiedenen lokalen oder überregionalen Behindertenverbänden. Inklusive Vermittlungsformate entstehen vor allem nach dem Prinzip „Mit uns für uns“ und sind als öffentliche Veranstaltung allen Besuchern zugänglich. Dazu zählen z.B.
- Eine monatliche Führung in Leichter Sprache durch die Dauerausstellung „Abenteuer Mensch“, die drei junge Menschen mit Lernschwierigkeiten gemeinsam mit zwei freien Vermittlern anbieten.
- Öffentliche Führungen für Erwachsene und Familien mit GebärdensprachdolmetscherInnen in Sonderausstellungen.
- Führung für GrundschülerInnen im Kinder-Museum „Unsere fünf Sinne“ zum Thema Nicht-Sehen. Die Veranstaltung wird gemeinsam von einer blinden und einer sehenden Vermittlerin durchgeführt.
- Theateraufführungen, Lesungen und Konzerte, die von GebärdensprachdolmetscherInnen übersetzt werden.
- Familiensonntage im Rahmen von Sonderausstellungen, veranstaltet in Kooperation mit zahlreichen Partnern, unter anderem aus dem Bereich der Behindertenarbeit.
Inklusiv sind Veranstaltungen immer dann, wenn sie BesucherInnen mit und ohne Behinderung gemeinsam erleben können und dadurch auch dazu beitragen, ein selbstverständliches Miteinander zu etablieren.