Akteure der außerschulischen Kulturpädagogik: Garanten auch für informelle Freiräume?

Impuls im Panel PRAXIS „Streitfälle – Institutionen und Zuständigkeiten“

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von Peter Kamp

Erscheinungsjahr: 2014

 

Vorbemerkung: In unserem Panel sind als Impulse sechs Fragen mit sieben Fragezeichen angekündigt. Warum das so ist, hat mir keiner gesagt. Also darf ich mal spekulieren: Da es hier um Kartographie, um Feldvermessung geht und hier und jetzt um PRAXIS, sollen hier die letzten offenen oder zumindest die letzten strittigen Fragen ein für alle Mal beantwortet werden. Und zwar von jedem anders, sondern käme ja kein Streit auf. Also versuche ich zu polarisieren.

Acht Thesen, drei bis vier Exkurse

1. Das Bild vom Freiraum als solches transportiert aus meiner Sicht eine problematische Gewichtung von Regel und Ausnahme. „Die Ausnahmen müssten die Regel sein“, hat mit Bezug auf Kulturelle Bildung Gert Selle geschrieben. Das wäre doch mal was. Aber nein: Schule repräsentiert weiterhin und deutlich expansiv den Systemzwang (das Regelhafte), das Außerschulische steht für die Selbstbestimmung (den informellen Freiraum). „Systemzwang und Selbstbestimmung“ – so hieß die erste Programmschrift, mit der Hartmut von Hentig vor 46 Jahren (1968!) der sogenannten „Regelschule“ den Kampf ansagte. Damit war das Minderheitsvotum definitorisch zementiert.

2. Kulturpädagogik ist per se und war schon immer außerschulisch. Bezieht man mit Dohmen (2001) nach Small (1999) den „Begriff des informellen Lernens […] auf alles Selbstlernen […], das sich in unmittelbaren Lebens- und Erfahrungszusammenhängen außerhalb des formalen Bildungswesens entwickelt“, dann ist das Informelle per definitionem ein Freiraum – sozusagen der freie Himmel oder die frische Luft draußen, außerhalb eben des formal Strukturierten, Zielorientierten und Zertifizierten. Nur in dieser oder vergleichbarer Trennschärfe macht das Informelle kategorial überhaupt Sinn.

  • Zwischenruf – Exkurs 1: „Ich habe gar nicht gemerkt, dass ich was lerne.“ In diesem von Werner Lindner herausgearbeiteten Sinne sind auch die Selbstreflexionsprozesse informell.

3. Jeder Akteur und jede Akteurin der außerschulischen Kulturpädagogik garantiert jedenfalls per se das Vorhandensein informeller Freiräume, solange sie oder er außerhalb des formalen Bildungswesens agiert, also keine Schule betritt. Und genau hier liegt das Problem: Der Freiraum könnte außerschulisch verwaisen und innerschulisch verdampfen.

  • Zwischenruf - Exkurs 2: Der Landesjugendring NRW macht gerade die Kampagne „Freiräume“, so wie der DBJR mit BMFSFJ und Bundesregierung aus Überzeugung UND Überlebensnot die Eigenständigkeit der Jugendpolitik offensiv vertreten mussten. Denn wir erleben ja Folgendes: Mehr oder weniger rasante Formalisierung des Informellen. Kaum darf man hoffen, dass heute mehrheitlich überhaupt noch verstanden wird, was Heydorn mit dem Widerspruch von Bildung und Herrschaft einmal gemeint haben mag.

4. Bei Strafe des Untergangs ist Koproduktion oder Kooperation aller außerschulischen Akteure – ich erwähne mal ohne Anspruch auf Vollständigkeit die 900 Musikschulen bundesweit, die jeweils gut 400 Jugendkunstschulen und Soziokulturellen Zentren, die 4.000 Jugendzentren allein in NRW, die hunderte Zirkusinitiativen und Abenteuer- und Aktivspielplätze, die 2.500 Künstlerinnen und Künstler im Landesprogramm „Kultur und Schule“ ebenfalls in NRW, die ca. 170 Kulturrucksackkommunen – mit dem zeitlich expandierenden formalen Bildungspartner (Ganztags-)Schule unerlässlich.

  • Zwischenruf – Exkurs 3: Bei den Jugendkunstschulen erleben wir – natürlich – eine Vervielfachung der Schulkooperationen, aber gleichzeitig auch einen Angebotszuwachs insgesamt. Von der Affinität des eigenen Bildungskonzepts zum Formalen, Non-Formalen oder Informellen hängt ganz maßgeblich ab, ob man sich selbst innerhalb oder außerhalb des schulischen Raums und Organisationsrahmens verortet. Gute konträre Beispiele hier aus NRW sind einerseits JeKi, andererseits der Kulturrucksack.

5. Ebenso unerlässlich ist jedoch – um Werner Lindner zu zitieren – die Arbeit an der fundamentalen, kategorialen Differenz der Kooperationspartner als gleichberechtigter, aber grundverschiedener Bildungsakteure. Mir ist schon klar, dass die vielstrapazierte, so genannte Augenhöhe zwischen Schulen und ihren außerschulischen Kultur- und Bildungspartnern faktisch immer noch viel zu oft blanke Ideologie oder schlicht naive Lebenslüge ist. Gleichwohl ist Parität im wechselseitigen Respekt unabdingbar.

6. Im zweifellos aufrichtigen Bemühen um (stärkere) Verbreitung kultureller Bildung sind vielen Idealisten, Wohlmeinenden und auch mitlaufenden Projektträgern anscheinend die Urteilsmaßstäbe für Mittel und Zweck, Weg und Ziel, Selektion und Emanzipation abhanden gekommen. Dies ist bedenklich und bedrohlich, denn jede ökonomisierende Inpflichtnahme kultureller Bildungsinhalte höhlt deren freiheitgenerierenden Kern aus.

7. Ermangels eindeutiger Wert- und Prioritätensetzung im Kultur- und Bildungswesen verrenken sich die Akteure beider Provinzen – des formalen wie des informellen Sektors – in wechselseitiger Anbiederei und Selbstverleugnung: Die Außerschulischen schmiegen sich in bedenklicher Rückgratlosigkeit dem vermeintlichen Tanker an, die Schule sucht händeringend nach externen Dienstleistern für subalterne Services, statt ihre eigene Fundamentalkritik als kongenialen Sparringspartner machen zu lassen.

  • Zwischenruf – Exkurs 4: Mit ähnlich lautenden Argumenten treten in aktuellen Positionspapieren die BKJ, die LKJ NRW, der Städtetag und interessanterweise erstmals auch die Kultusministerkonferenz für´s Aufmischen des Formalen durchs Informelle ein. Die Stunde scheint also günstig. Wollen wir hoffen, dass die Öffnung mehr ist und wird als Lippenbekenntnis.

8. Zurück zum Ausgangspunkt: Kulturelle Schulentwicklung müsste strategischen Mut zur Lücke und zum Offenhalten unbesetzter Freiräume und Experimentierfelder besitzen und darf ihr curriculares Ein-mal-eins getrost im Schulranzen lassen. Um die Innovationskraft einer noch vitalen außerschulischen Träger-, Einrichtungs- und Akteurslandschaft muss man sich solange keine Sorgen machen, wie man davon absieht, dieser einzigartigen Nachkriegsvielfalt und –blüte die Wurzeln zu kappen. Das hat etwas mit Geld, vor allem aber mit Raum, Zeit und wertmäßigen Prioritäten zu tun: Immer kürzer zu lernen und immer länger zu arbeiten kann nicht nachhaltig sein.

Nachbemerkung: „Sowohl – als auch“ ist die Streitschlichtervariante zu „Entweder – oder“. Bzw., wie Hartmut von Hentig einmal meinte, nicht mit Bezug auf die Bundesliga, sondern mit Bezug auf selektive Bildungschancen: Wenn alle aufsteigen, steigt keiner auf. Ich habe versucht, Unterschiede zu markieren und zu präzisieren, zuzuspitzen. Darüber kann man eigentlich gar nicht streiten. Aber man muss sie zur Kenntnis nehmen. Wolfgang Zacharias danke ich für ein anregendes Telefonat.

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Peter Kamp (2014): Akteure der außerschulischen Kulturpädagogik: Garanten auch für informelle Freiräume?. In: KULTURELLE BILDUNG ONLINE: https://kubi-online.de/artikel/akteure-ausserschulischen-kulturpaedagogik-garanten-auch-informelle-freiraeume (letzter Zugriff am 14.09.2021).

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Dieser Artikel wurde dauerhaft referenzier- und zitierbar gesichert unter https://doi.org/10.25529/92552.369.

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